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unsere online-Preisliste finden Sie unter folgendem Link:
Eine direkte Online-Bestellung ist nicht möglich.
Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit uns in Verbindung.
Wir können auch
andere Geräte bzw. Marken für Sie bestellen.
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fordern
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individuelles und aktuelles Angebot an.
| Stundensatz
für
vor-Ort-Service |
55,00
€
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| Stundensatz für Serviceverträge |
nach
Vereinbarung
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| Tagesansatz ( 8 Stunden) |
385,00
€
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| Fahrkosten pro Stunde Anfahrt und Abfahrt |
40,00
€
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| Stundensatz für Reparaturen in unserer Firma / "bring-in" |
40,00
€
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| Aufschläge
für
Einsätze außerhalb folgender Arbeitszeiten Mo - Fr von 8 bis 19 Uhr |
25%
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AGB
Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf
der
Grundlage dieser aushängenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende
Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die
Entgegennahme
von Lieferungen oder Teillieferungen gilt unter den Voraussetzungen des
Satzes 1 als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen,
auch wenn die
Einkaufsbedingungen des Käufers dies ausschließen.
Zwischen uns und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen
worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.
Vertragsschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. es handelt sich nicht um
Vertragsanträge, sondern lediglich um Aufforderungen zur
Abgabe
von Vertragsanträgen seitens des Kunden. Solange wir dem
Kunden
keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des
Kunden nicht angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware
vorbehalten.
2. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebots
gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung
des
Vertrags, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist.
Dies
gilt besonders für den Fall von Änderungen bzw.
Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung der
Ware dienen.
3. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der
Lizenzbedingungen, sowie die einschränkenden Nutzungs- und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit
vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die
Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von
diesen
Kenntnis zu erhalten.
4. Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder
Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies
grundsätzlich
unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrags bzw. der
Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. unsere Hausbank.
Lehnt diese den Antrag des Kunden ab, so bleibt es uns auch ohne
Begründung überlassen, vom Angebot bzw. Auftrag
zurückzutreten oder auf die Erfüllung durch den
Kunden zu
bestehen.
Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags ausgeliefert, so willigt
der Kunde ein, daß wir diese Ware unter Betreten des
Lagerortes
zur Sicherung an uns nehmen.
5. Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ
(FZZ) Zulassung der Anschluß an das Deutsche Postnetz unter
Strafandrohung verboten ist, so werden wir den Kunden auf diesen
Umstand hinweisen. Der Kunde stellt uns von jeder Haftung aus einem
dennoch verbotenen Betrieb am Postnetz frei.
Preise
und
Zahlung
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager der den Auftrag
entgegennehmenden Geschäftsstelle oder ab Zentrallager bei
Versandaufträgen, ohne Installation, Schulung oder sonstigen
Nebenleistungen.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in
unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe
am
Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl in
handelsüblicher
Verpackung. Gegebenenfalls erforderliche Sonderverpackungen (z.B.
seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des
Käufers. Wir
sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des
Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung
erfolgt
in jedem Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung
durch
uns.
2. Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware
fällig.
Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur
erfüllungshalber. Alle tatsächlichen
Einziehungsspesen werden
dem Käufer berechnet.
4. Ist der Kunde Kaufmann und gerät mit der Zahlung in Verzug,
so
hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte,
Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen
Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen.
5. Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit
begründen, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten,
Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen
Lieferungen
oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns
sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu
verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere
sämtlichen
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort
fällig.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit
es
auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur
mit
Gegenforderungen aufrechnen,
die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Für den Fall, daß Leasing, Miete oder Teilzahlung
vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur Zahlung
fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 14 Tage in
Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als
Anerkennung
der Teilzahlungsvereinbarung.
Lieferung
1. Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen
Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu
ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die
Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter
Umstände, z. B.
Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche
Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik
und
Aussperrung; Mangel an Material, Energie,
Transportmöglichkeiten;
behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten
eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen
Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese
Umstände
gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
3. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder
Leistung
unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der
Lieferverpflichtung frei.
4. In anderen Fällen ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich
eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Nach
fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt
berechtigt.
5. Wenn dem Kunden dadurch, daß verbindlich vereinbarte
Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in
Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter
Ausschluß aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine
Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede
Woche der
Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen
zu verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn unser
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wenn ein
kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder wenn
der
Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen
kann, daß sein Interesse an der Vertragserfüllung in
Fortfall geraten ist.
6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung
sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die
den
Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zur
Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar
unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort
aus
erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager
und
verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus
Gründen, die
wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der
Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunde über. Dies gilt
nicht für Bringschulden und für Bestellungen im
Versandhandel.
Verlängerter
Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem
Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden
über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem
Liefervertrag, sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt
stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so
geht
das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten
Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt
hat.
Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der
Einlösung
des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf
die
älteste Schuld getilgt, auch bei anderslautender
Buchungsanzeige
des Kunden. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets
für
den Verwender als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne den
Verwender zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen
Waren entsteht für den Verwender grundsätzlich ein
Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen
Sache,
bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der
anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden,
räumt er dem Verwender bereits jetzt das Miteigentum im
Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache
unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder
Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so
gilt die
nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes
der
Vorbehaltsware.
2. Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung
oder
Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im
Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet.
Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der
Kunde
bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller
Höhe an uns ab.
3. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug,
stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit,
so
ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu
verfügen.
Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 455
BGB
geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden
gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind
dann
berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu
verlangen,
diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen
und
die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger
einzuziehen.
4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten
Ansprüche
um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden
einen
angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in
unserem
Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und
Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung
werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch
das
Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach
unserer
Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder
Ersatz durch Austausch zu leisten. Sind wir zur
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in
der
Lage, insbesondere verzögert sich diese über
angemessene
Frist hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach
seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung
des
Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn
sie zweimal erfolglos versucht wurde oder eine weitere Nachbesserung
dem Kunden nicht zumutbar ist.
2. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind
ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gerügt hat.
Die
Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der
§§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
3. Voraussetzung für die Gewährleistung ist,
daß der
fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim
Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch
auf
unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche
Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung und Ersatzlieferung,
die
durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder
Beratungen
entstanden sind. Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf
einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung
durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen
beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
5. Haftung für Folgen von seiten des Kunden oder Dritter
vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder
Reparaturversuche
wird ausgeschlossen.
6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an
Dritte ist
grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist
ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw.
vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu
verweisen.
8. Ist der Kunde Kaufmann, berühren
Mängelrügen die
Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre
Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt.
9. Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers nach
Maßgabe der Nr. 3 des Abschnitts "Vertragsschluß"
dieser
AGB als ergänzend vereinbart.
10. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder
erwirbt
er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des
Auftrags vereinbart, daß ein Anspruch auf Minderung oder
Wandlung
immer grundsätzlich nur für das einzelne, von
Mängeln
betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte
oder das
gesamte System, besteht, es sei denn, die Geräte sind als
zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte
Gerät
kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den
übrigen
getrennt werden.
11. Garantie: Wird dem Kunden eine über die gesetzliche
Gewährleistungsfrist hinausgehende Garantie gewährt,
so kann
er aus dieser keine Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder
Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf
Nachbesserung.
Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch
gegen Neuware oder Ersatzgeräte für die Zeit der
Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit
Übergabe
der Ware und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt.
Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese
Regelung nicht eingeschränkt.
12. Für den Fall, daß der Kunde ein System
untereinander
vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur
geeignete
(netzwerkfähige) Software entsprechend den Lizenzbedingungen
der
Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der
Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, daß wir
die
Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und
bei uns im Hause speichern.
13. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß EDV-Drucker
bestimmter
Fabrikate oder auch manche Software-Pakete nicht alle im
deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen
können. Der Kunde hat dies sorgfältig
selbständig vor
dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen
dieser
Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender
Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, es sei denn,
das
Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand
der
Beratung oder des Kaufvertrages.
Schadensersatz
1.Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die
Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des
Kunden -
gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften
deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand
selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Bestellers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht
oder
sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt.
Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung gemäß §§
463, 480 Absatz 2
BGB geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht
oder
eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch
technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer
täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen.
Hierzu
stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung.
Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob
fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung
unterläßt.
Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und
grobe
Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den
Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien
beschränkt.
Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige
Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung
vollständig freigestellt.
3. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich,
daß
auch Originaldisketten
der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir
sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden,
daß
Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren
infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht
möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu
bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch
uns
auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften
wir nur
insoweit wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte
Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher
Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software
verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit
die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit
beruht.